Versicherungsfragen
Die Untersuchung und konservative Behandlung im Rahmen der Sprechstunde in der orthopädisch-anästhesiologischen Praxis in der Ortho-Klinik Rhein-Main steht Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen, Privatpatienten und Selbstzahlern zur Verfügung.
Die stationäre Behandlung kann bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Patienten der Techniker Krankenkasse erfolgen. Seit mehreren Jahren haben die Praxis in der Ortho-Klinik und die Physiotherapie „Reha in der Ortho-Klinik Rhein-Main“ integrierte Versorgungsverträge mit der Techniker Krankenkasse (TKK). Im Rahmen dieser Verträge können die Patienten der Praxis ohne Zusatzkosten stationär aufgenommen werden und zusätzlich an umfangreichen Sondertherapieprogrammen (mit gesetzlich vorgegebener Selbstbeteiligung) in der Physiotherapie und Trainingstherapie teilnehmen.
Ambulante Behandlungen und ambulante Operationen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen entsprechend des Katalogs der GKV übernommen.
Weitere gesetzlich versicherte Patienten sowie auch BG-Patienten können nach einem Kostenvoranschlag die Übernahme der stationären Behandlung bei ihrer Krankenkasse sowie Berufsgenossenschaft beantragen.
Anders verhält es sich bei den Privatversicherungen. Bitte beachten Sie, dass Sie persönlich Vertragspartner der Ortho-Klinik Rhein-Main sind und dies durch Unterzeichnen eines Behandlungsvertrages bestätigen. Sollte Ihre Versicherung für einen Teil der anfallenden Behandlungskosten nicht aufkommen, so müssen Sie diesen Teil selbst übernehmen. Um solche Situationen zu vermeiden, werden wir Ihnen im Vorfeld der Operation einen bindenden Kostenvoranschlag erstellen, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, um eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung zu erhalten.
Bei weiteren Fragen zur Versicherungssituation setzen Sie sich bitte mit unserer Administration in Verbindung.